Was kostet der Aufenthalt in der Tagesstätte

Die Pflegeversicherung übernimmt ja nach Pflegegrad bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst. Was darüber hinaus anfällt (zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung) müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Die Kosten für den Aufenthalt richten sich also nach der Anzahl der Pflegetage und nach dem Pflegegrad. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten für den Aufenthalt in einer Tagesstätte zusätzlich zum Pflegegeld bewilligt werden. Ab Pflegegrad 2 gibt es für die Tagespflege einen eigenen Leistungsbetrag, der zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung kommt.

  • Tagesgäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen.
  • Wer Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab.

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden für die teilstationäre Pflege zusteht (Stand: Januar 2024).

Pflegegrad Maximale Leistung der Pflegekasse pro Monat
PG 1 131 Euro über den Entlastungsbeitrag
PG 2 721 €
PG 3 1.357 €
PG 4 1.685 €
PG 5 2.085 €

Bei der Berechnung der Kosten sind wir Ihnen gerne behilflich und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.